I. Allgemeines / Grundlagen
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, H5 Models (nachfolgend Agentur benannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht.
Die Agentur verhandelt im Namen des Models mit dem Kunden über die Vertragsmodalitäten und schließt den Vertrag im Namen des Models mit den Kunden ab.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt jegliche Zahlung von Honoraren, Vermittlungsprovisionen und sonstigen vertraglich geregelten Aufwänden, wie Spesen und Reisekosten, durch den Kunden an die Agentur.
II. Buchungsgrundlagen
Die Agentur gibt zur Buchung Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab.
1. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl.der gesetzlichen Umsatzsteuer. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
2. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, so lange das Model oder der Darsteller sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Sollte sich dieser Verstoß nachweislich bestätigen, wird hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der üblicherweise in Rechnung gestellten Vermittlungsprovision fällig.
3. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
III. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.
IV. Annulierung
Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
1. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.
2. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
3. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
4. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.
5. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar in voller Höhe zu bezahlen.