§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodels, Darstellern, der Agentur und den jeweiligen Kunden verbindlich.
H5 Models – im Folgenden auch “Agentur” genannt – ist eine Agentur zur Vermittlung von Models und Schauspielern.
Kunde ist diejenige natürliche oder juristische Person, die über H5 Models Buchungen vornimmt.
Model ist der oder die in die Modelkartei der Agentur aufgenommene Bewerber/in, die von H5 Models an Kunden vermittelt werden kann.
Die Agentur wird für die Models und den Kunden tätig.
§ 2 Aufnahmekriterien
(1) Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Models in die Modelkartei obliegt alleine H5 Models. H5 Models muss keinerlei Rechtfertigung für die Ablehnung leisten. Der Grund kann jedoch auf Anfrage des Bewerbers gerne genannt werden.
(2) Bei Bewerbungen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Voraussetzung.
(3) Durch die Aufnahme in die Modelkartei der Agentur kommt kein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien zustande. Die Models sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Agentur.
Dementsprechend ist jedes Model für die Entrichtung von Sozialabgaben und Steuern selbst verantwortlich.
(4) Sofern ein Auftrag eine gefahrgeneigte Tätigkeit enthält, ist das Model verpflichtet, für seine entsprechende Versicherung zu sorgen. Die Agentur übernimmt keine Haftung.
§ 3 Widerrufsrecht / Kündigung
Die Bewerbung bei H5 Models kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Hierfür reicht die einfache Versendung einer E-Mail mit der vorläufigen Model ID. Die Sedcard/Mitgliedschaft kann zu jedem Zeitpunkt per E-Mail ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
§ 4 Leistungen der Agentur
Die Agentur verhandelt im Namen des Models mit den Kunden über die Vertragsmodalitäten und schließt den Vertrag im Namen des Models mit den Kunden ab. Vor Vertragsschluss holt die Agentur die Zustimmung des Models ein.
Die Zahlung des Modelhonorars durch den Kunden erfolgt an die Agentur. Die Agentur rechnet innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Honorars gegenüber dem Model ab.
§ 5 Agenturprovision
H5 Models erhält für die Auftragsvermittlung und -bearbeitung eine Provision in Höhe von 20 % des Modelhonorars. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Damit sind alle Kosten der Agentur abgegolten.
Abweichende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.
§ 6 Nutzungsrechte an Bildmaterial
(1) Durch den Upload im Bewerbungsbereich unter der URL h5-models.com/bewerbung oder sonstige Übergabe von Fotomaterial bestätigt der oder die Bewerberin, dass ihm/ihr sämtliche Rechte an den Bildern zustehen, die zur Verwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials
berechtigen. Gleichzeitig erhält H5 Models das Recht, das Bildmaterial zum Zweck der Vermittlung des jeweiligen Models und zur Eigenwerbung der Agentur zu veröffentlichen.
(2) Es ist H5 Models nicht zumutbar zu prüfen, ob das Urheberrecht/Recht am Bild dem jeweiligen Bewerber/in bzw. Model zusteht. Für die Verletzung von Rechten Dritter durch Upload von geschütztem Bildmaterial haftet die Agentur daher nicht. Der/Die jeweilige Bewerber/in stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus möglichen Urheberrechtsverletzungen insoweit frei.
(3) Von der Agentur gefertigte Castingunterlagen verbleiben auch nach Vertragsbeendigung im Eigentum der Agentur. Dies gilt insbesondere für das durch die Agentur und die durch sie beauftragte Fotografen angefertigtes Foto- und Filmmaterial. Eine Nutzung durch das Model ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
(4) Die Rechte an Fotos, Bild- und Filmmaterial, die bei einem durch Vermittlung der Agentur zustande gekommenen Vertrag/ Auftrag erstellt worden sind, stehen dem jeweiligen Kunden zu. Das Model willigt in die Verwendung des erstellten Materials durch den Kunden im Rahmen des dem Auftrag zugrundeliegenden Zweckes ein. Mögliche Ansprüche aus der Verwendung des Materials sind mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten.
(5) Für den Fall, dass der Kunde dem Model Bildmatererial zur Verfügung stellt, darf dieses nur für eigene Werbezwecke, für das Modelbook und die Sedkarte genutzt werden. Eine Verwendung der Aufnahmen darf erst nach Beginn der Nutzung der Aufnahmen durch den Kunden erfolgen.
§ 7 Vertragsverletzungen
Das Model darf die Modelagentur nicht umgehen und zu den von der Agentur vermittelten Buchungsanfragen eigenständig Direktbuchungen mit dem Kunden abschließen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Model zur selben Buchungsanfrage von einer anderen Agentur vermittelt wird.
Sollte das Model die Agentur bei den von der Agentur vermittelten Buchungsanfragen umgehen, dann muss das Model der Agentur eine entsprechende Ausfallentschädigung mindestens in Höhe der entgangenen Agenturprovision erstatten.
§ 8 Buchungsgrundlagen
(1) Die Agentur vermittelt Models. Sie schuldet dem Kunden keinen Erfolg. Der Vertragsschluss selber erfolgt durch die Agentur mit dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodels. Eine Buchung wird erst durch die Bestätigung der Agentur wirksam.
(2) Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.
(3) Das Model wird erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers direkt von der Agentur bezahlt. Die Agentur haftet nicht für eventuelle Zahlungsausfälle des Auftraggebers.