AGB für Models

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodels, Darstellern, der Agentur und den jeweiligen Kunden verbindlich.

H5 Models – im Folgenden auch “Agentur” genannt – ist eine Agentur zur Vermittlung von Models und Schauspielern.

Kunde ist diejenige natürliche oder juristische Person, die über H5 Models Buchungen vornimmt.

Model ist der oder die in die Modelkartei der Agentur aufgenommene Bewerber/in, die von H5 Models an Kunden vermittelt werden kann.

Die Agentur wird für die Models und den Kunden tätig.

§ 2 Aufnahmekriterien

(1) Die Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung eines Models in die Modelkartei obliegt alleine H5 Models. H5 Models muss keinerlei Rechtfertigung für die Ablehnung leisten. Der Grund kann jedoch auf Anfrage des Bewerbers gerne genannt werden.

(2) Bei Bewerbungen von Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Voraussetzung.

(3) Durch die Aufnahme in die Modelkartei der Agentur kommt kein Arbeitsvertrag zwischen den Parteien zustande. Die Models sind nicht weisungsgebunden gegenüber der Agentur.
Dementsprechend ist jedes Model für die Entrichtung von Sozialabgaben und Steuern selbst verantwortlich.

(4) Sofern ein Auftrag eine gefahrgeneigte Tätigkeit enthält, ist das Model verpflichtet, für seine entsprechende Versicherung zu sorgen. Die Agentur übernimmt keine Haftung.

§ 3 Widerrufsrecht / Kündigung

Die Bewerbung bei H5 Models kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Hierfür reicht die einfache Versendung einer E-Mail mit der vorläufigen Model ID. Die Sedcard/Mitgliedschaft kann zu jedem Zeitpunkt per E-Mail ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

§ 4 Leistungen der Agentur

Die Agentur verhandelt im Namen des Models mit den Kunden über die Vertragsmodalitäten und schließt den Vertrag im Namen des Models mit den Kunden ab. Vor Vertragsschluss holt die Agentur die Zustimmung des Models ein.

Die Zahlung des Modelhonorars durch den Kunden erfolgt an die Agentur. Die Agentur rechnet innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des Honorars gegenüber dem Model ab.

§ 5 Agenturprovision

H5 Models erhält für die Auftragsvermittlung und -bearbeitung eine Provision in Höhe von 20 % des Modelhonorars. zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Damit sind alle Kosten der Agentur abgegolten.
Abweichende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen.

§ 6 Nutzungsrechte an Bildmaterial

(1) Durch den Upload im Bewerbungsbereich unter der URL h5-models.com/bewerbung oder sonstige Übergabe von Fotomaterial bestätigt der oder die Bewerberin, dass ihm/ihr sämtliche Rechte an den Bildern zustehen, die zur Verwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials
berechtigen. Gleichzeitig erhält H5 Models das Recht, das Bildmaterial zum Zweck der Vermittlung des jeweiligen Models und zur Eigenwerbung der Agentur zu veröffentlichen.

(2) Es ist H5 Models nicht zumutbar zu prüfen, ob das Urheberrecht/Recht am Bild dem jeweiligen Bewerber/in bzw. Model zusteht. Für die Verletzung von Rechten Dritter durch Upload von geschütztem Bildmaterial haftet die Agentur daher nicht. Der/Die jeweilige Bewerber/in stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus möglichen Urheberrechtsverletzungen insoweit frei.

(3) Von der Agentur gefertigte Castingunterlagen verbleiben auch nach Vertragsbeendigung im Eigentum der Agentur. Dies gilt insbesondere für das durch die Agentur und die durch sie beauftragte Fotografen angefertigtes Foto- und Filmmaterial. Eine Nutzung durch das Model ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.

(4) Die Rechte an Fotos, Bild- und Filmmaterial, die bei einem durch Vermittlung der Agentur zustande gekommenen Vertrag/ Auftrag erstellt worden sind, stehen dem jeweiligen Kunden zu. Das Model willigt in die Verwendung des erstellten Materials durch den Kunden im Rahmen des dem Auftrag zugrundeliegenden Zweckes ein. Mögliche Ansprüche aus der Verwendung des Materials sind mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten.

(5) Für den Fall, dass der Kunde dem Model Bildmatererial zur Verfügung stellt, darf dieses nur für eigene Werbezwecke, für das Modelbook und die Sedkarte genutzt werden. Eine Verwendung der Aufnahmen darf erst nach Beginn der Nutzung der Aufnahmen durch den Kunden erfolgen.

§ 7 Vertragsverletzungen

Das Model darf die Modelagentur nicht umgehen und zu den von der Agentur vermittelten Buchungsanfragen eigenständig Direktbuchungen mit dem Kunden abschließen. Dies ist nicht der Fall, wenn das Model zur selben Buchungsanfrage von einer anderen Agentur vermittelt wird.

Sollte das Model die Agentur bei den von der Agentur vermittelten Buchungsanfragen umgehen, dann muss das Model der Agentur eine entsprechende Ausfallentschädigung mindestens in Höhe der entgangenen Agenturprovision erstatten.

§ 8 Buchungsgrundlagen

(1) Die Agentur vermittelt Models. Sie schuldet dem Kunden keinen Erfolg. Der Vertragsschluss selber erfolgt durch die Agentur mit dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodels. Eine Buchung wird erst durch die Bestätigung der Agentur wirksam.

(2) Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen.

(3) Das Model wird erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers direkt von der Agentur bezahlt. Die Agentur haftet nicht für eventuelle Zahlungsausfälle des Auftraggebers.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Im Übrigen ist die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

(4) Der Kunde schuldet das Model-Honorar und die Provision auch für Folgebuchungen des über die Agentur vermittelten Models.

(5) Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Agentur vom Kunden eine Ausfallentschädigung mindestens in Höhe der der Agentur entgangenen Provision zu erstatten.

(6) Bei Buchungen von minderjährigen Models ist die schriftliche Zustimmung zum Vertragsschluss und die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei Auftragsausführung erforderlich.

§ 9 Buchungsablauf

Die Angaben und Informationen auf der H5 Models Homepage unter der URL h5-models.com stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Buchungsangebots durch einen interessierten Kunden zu verstehen. Ein wirksamer Buchungsvertrag kommt wie folgt zustande:

(1) Der Kunde richtet zunächst eine konkrete Buchungsanfrage an H5 Models, in welcher er Angaben zum Projekt, dem gewünschten Model, dem Zeitraum der Buchung und dem Produktionsort macht. H5 Models unterbreitet dem Kunden hieraufhin ein konkretes Buchungsangebot unter Bezugnahme auf die vorangegangene Buchungsanfrage des Kunden.

(2) Wenn der Kunde das ihm unterbreitete Buchungsangebot gegenüber H5 Models ausdrücklich schriftlich – also per Brief, E-Mail oder Fax – annimmt, kommt der Buchungsvertrag zu den Konditionen des von H5 Models unterbreiteten konkreten Buchungsangebots zustande.

(3) Im Nachgang zum Vertragsschluss erhält der Kunde dann eine abschließende Buchungsbestätigung von H5 Models, welche den genauen Inhalt der Modelbuchung wiedergibt. Die Buchungsbestätigung enthält u. a. Angaben zur vereinbarten Gage, der Agenturprovision und weitere wesentliche Inhalte der Buchung sowie über ein mögliches Buyout.

§ 10 Buchungsmodalitäten

(1) Optionen: Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Der Kunde reserviert (optioniert) ein Model oder mehrere Models für einen bestimmten, fest vereinbarten Zeitraum. Optionen werden nach dem jeweiligen Optionseingang notiert. Kann im gewünschten Zeitraum vom Model keine erste Option verteilt werden, wird dem Kunden der Rang seiner Option mitgeteilt. Die Option verfällt automatisch, wenn der Kunde seine Festbuchung nicht bis spätestens 3 (drei) Werktage vor Tätigkeitsbeginn schriftlich bis spätestens 18.00 Uhr des betreffenden Tages (nach deutscher Zeit) oder nach entsprechender Aufforderung durch H5 Models als verbindlich bestätigt, Samstag und Sonntag gelten nicht als Arbeitstage. Verfällt eine Option vom Model, rücken die nachfolgenden Optionen für das Model in der Rangfolge auf.

(2) Festbuchungen: Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

(3) Wetterbuchungen: Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen.

§ 11 Annullierung

(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

(2) Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch drei Werktage.

(3) Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.
Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt deutsche Zeitrechnung.

(4) Erfolgt die Annullierung durch den Auftraggeber nicht innerhalb der o.g. Annullierungsfristen, werden die Modelgage, sowie die Vermittlungsprovision in vollem Umfang fällig.

(5) Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden. Falls das Model zum Drehtag nicht erscheint, werden die Ersatzkosten für ein anderes Model, sowie mögliche Produktionskosten vollständig vom jeweiligen Model getragen.

(6) Das Model hat am Drehtag zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erscheinen. Falls das Model aus vertretbaren Gründen nicht erscheinen kann, hat das Model H5 Models und den Auftraggeber mind. einen Tag vor Beginn des Einsatzes zu informieren und ein ärztliches Attest vorzulegen.

(7) Die Kosten für vorbezahlte Tickets wie Flüge und Bahnfahrten sowie Hotels, muss das Model dann über die eigene Versicherung oder selbst erstatten.

§ 12 Modelhonorar

(1) Das Modelhonorar umfasst das Tageshonorar für die Tätigkeit des Models und das Entgelt für die vorab schriftlich vereinbarten Nutzungsrechte zzgl. anfallender gesetzlicher MwSt.

(2) Modetarif: Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

(3) Sonderhonorar: Miederwaren, Unterwäsche, Nachtwäsche, Bademoden und Akt bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Halbtags- und Stundenbuchungen: Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Versicherungen und Steuern: Das Model verpflichtet sich alle notwendigen Versicherungen, sofern sie seine Tätigkeit als Model betreffen, selbst abzuschließen und dafür auch die Kosten zu übernehmen. Sofern keine anders lautende Bestimmung besteht, arbeitet das Fotomodel als Selbständiger und versteuert seine Honorare selbst. H5 Models ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten des Models.

§ 13 Reisekosten

(1) Bei am Produktionsort ansässigen Fotomodels sind Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht vom Kunden zu tragen.

(2) Bei nicht am Produktionsort ansässigen Fotomodels sind die  entstandenen Reise-, Verpflegungsund Übernachtungskosten des Fotomodels vom Kunden zu tragen. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Reisekostenbelege. Das Model hat nach dem Einsatz alle relevanten Quittungen bei H5 Models einzureichen. Hierzu zählen Fahrkarten, Tankbelege, Taxiquittungen.

(3) Bei Anreise mit dem Auto gilt die von der Agentur festgesetzte Kilometerpauschale von 0,40 Euro pro gefahrenen Kilometer. Es kann auch einzeln vertraglich ein davon abweichende Kilometerpauschale vereinbart werden. Als Abreiseort gilt die im Personalausweis gültige Adresse des Models bzw. der Sitz des Models. Anreisen bis 50 KM hat das Model selbst zu tragen. Es kann auch der Fahrpreis der DB 2. Klasse hin und zurück vereinbart werden.

(4) Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.

(5) Ist das Fotomodel für mehrere Kunden am gleichen Produktionsort am selben Tag tätig, werden die vorgenannten Kosten entsprechend der Anzahl der Kunden aufgeteilt. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.

(6) Soweit nicht anders vereinbart, vergütet der Kunde die An- und Abreise des Models zum und vom Produktionsort dann, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit des Models erfolgt.

(7) Auch im Falle der Buchungsannulierung gem. §11 durch den Auftraggeber sind von diesem die nicht abwendbaren Reise- bzw. Stornierungskosten zu übernehmen. Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Models werden Übernachtungs- und Anreisekosten nicht erstattet.

§ 14 Arbeitszeit

(1) Bei einer Tagesbuchung für ein Fotoshooting beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr inkl. einer Stunde Mittagspause.

(2) Für Video- und Imagedrehs beträgt ein Arbeitstag 10 Stunden.

(3) Für Filmdrehs gibt es keine festgesetzte Stundenanzahl, somit auch keine Overtime. Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Tage, Buyouts, etc. abgegolten.

(4) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

(5) Bei Überstunden oder sonstigen Missverständnissen ist umgehend der zuständige Ansprechpartner von H5 Models zu kontaktieren und zu informieren.

(6) Überstunden (Overtime) werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis 45 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

(7) Bei Kindermodels ist der Kunde in der Pflicht die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

(8) Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars

§ 15 Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten ist für uns ein wichtiger Aspekt und beeinflusst, wie wir unsere Geschäftsaktivitäten konzipieren und umsetzen. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie weiterer Vorschriften des Datenschutzes im Internet. Wir erheben personenbezogene Daten über Sie nur mit Ihrem Wissen bzw. Ihrer Zustimmung. Diese werden nur für interne Zwecke und soweit sie zur Vermittlung und einem Vertragsschluss erforderlich sind, erhoben, verarbeitet und genutzt.

(1) Wir haben weitreichende Sicherheitsbestimmungen und – Maßnahmen umgesetzt, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor Zerstörung und Verlust zu schützen.

(2) Sie haben das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ferner haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung.

(3) Wenn Sie innerhalb unseres Internetangebotes Seiten und Daten abrufen oder Daten über sich eingeben, willigen Sie in die Verwendung dieser Daten ein. Die Agentur weist darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet durch ein SSL Zertifikat gesichert ist. Eine darüberhinausgehende Sicherung besteht nicht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

(3) Eine mögliche Unwirksamkeit einzelner Regelungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. An Stelle einzelner unwirksamer Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

München, 31.Juli 2020