AGB für Kunden

I. Allgemeines / Grundlagen

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, H5 Models (nachfolgend Agentur benannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht.

Die Agentur verhandelt im Namen des Models mit dem Kunden über die Vertragsmodalitäten und schließt den Vertrag im Namen des Models mit den Kunden ab.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt jegliche Zahlung von Honoraren, Vermittlungsprovisionen und sonstigen vertraglich geregelten Aufwänden, wie Spesen und Reisekosten, durch den Kunden an die Agentur.

II. Buchungsgrundlagen

Die Agentur gibt zur Buchung Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab.

1. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl.der gesetzlichen Umsatzsteuer. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

2. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, so lange das Model oder der Darsteller sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Sollte sich dieser Verstoß nachweislich bestätigen, wird hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der üblicherweise in Rechnung gestellten Vermittlungsprovision fällig.

3. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

III. Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.

IV. Annulierung

Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

1. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

2. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

3. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

4. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

5. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar in voller Höhe zu bezahlen.

V. Arbeitszeiten

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.

Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

1. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up, Fitting und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

2. Überstunden werden, sofern vereinbart, mit bis zu 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

3. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

VI. Fotomodellhonorar

Das Fotomodellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte welche gesondert ausgewiesen werden, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. MODETARIF

Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

2. SONDERHONORAR

Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. HALBTAGS- UND STUNDENBUCHUNGEN

Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

VII. Reisekosten

1. REISETAGEERSATZ

Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:

bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,

bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,

ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

2. REISESPESEN

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

VIII. Zahlungskonditionen

Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt binnen 14 Tagen vom Kunden an die Agentur zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.

IX. Reklamationen, Haftung

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen.

So dann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

1. Bei Nichterscheinen, Verspätung, physischen und psychischen Veränderungen, Krankheit usw. des Models ist die Agentur in keinem Falle haftbar.

In Fällen von höherer Gewalt ist auch das Modell nicht haftbar. Im Falle von Verschulden des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat es die vereinbarte Arbeitszeit nachzuarbeiten und gegebenenfalls entstandene Schäden zu ersetzen.

2. Darüber hinaus lehnt die Agentur jegliche Haftung für die schlechte Leistung eines Modells sowie jegliche Schäden, die das Modell verursacht, ab.

3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

X. Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem verhandeltem Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

1. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

2. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

XI. Schlussbestimmungen

Zwischen den Parteien dieser AGB’s, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

3. Eine mögliche Unwirksamkeit einzelner Regelungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. An Stelle einzelner unwirksamer Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

München, 31.Juli 2020